Grenzwert Nitrat
Der Grenzwert für Nitrat in der EU und in Deutschland liegt seit Mitte der 80er Jahre bei einem Wert von 50 Milligramm pro Liter (mg/l), davor bei 90 mg/l.
Dieser Grenzwert ist auch in der novellierten EU-Trinkwasserrichtlinie von 1998 konstant geblieben. Weggefallen ist in der Richtlinie der rechtlich unverbindliche Richtwert von 25 mg/l. Vorschläge zu einer Verschärfung des Grenzwertes hat es nicht gegeben. Auch in der novellierten Trinkwasserverordnung, die am 16.02.2001 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ist der Grenzwert von 50 mg/l beibehalten worden.
Für Mineralwasser gibt es in der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) überhaupt keinen Nitrat-Grenzwert. Um dennoch eine Begrenzung zu haben, ist es Praxis in den Bundesländern, den Trinkwassergrenzwert von 50 mg/l als Vorraussetzung für die amtliche Zulassung von Mineralwasser anzuwenden.
Die MTVO sieht als Bedingung zum Führen der werbenden Bezeichnung -für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet- verschiedene Werte u. a. auch für Nitrat (<10 mg/l) vor. Hintergrund für diese Regelung ist die bekannte Tatsache, dass im Mineralwasser bei längerem Stehen Mikroorganismen der Gattung Pseudomonas aeruginosa wachsen können. Diese wandeln das ungefährliche Nitrat in das gefährliche Nitrit um. Da Mineralwasser im Unterschied zum Trinkwasser nicht frisch und i.d.R. am gleichen Tag beim Verbraucher ankommt, sondern erst nach Tagen, Wochen oder Monaten zum Verbraucher gelangt, stellt nur ein verschärfter Wert von 10 mg/l sicher, dass im Mineralwasser ein vergleichbares Schutzniveau existiert, wie im Trinkwasser. Es ist Auffassung des Umweltbundesamtes, dass Trinkwasser mit Nitratgehalten unter 50 mg/l uneingeschränkt für die Zubereitung von Säuglingsnahrung eingesetzt werden kann.
Der in den angelsächsischen Ländern übliche Grenzwert von 10 mg/l (vgl. die Guidelines der WHO und der amerikanischen Umweltbehörde EPA) bezieht sich auf den Stickstoffanteil im Nitrat (NO3-) und entspricht fast genau den 50 mg/l für das Gesamtnitrat.
Bekannt ist, dass der Verbraucher nur rund 5% des aufgenommenen Nitrats aus einem Trinkwasser am Grenzwert von 50 mg/l aufnimmt; bei einem Trinkwasser mit weniger Nitrat dann entsprechend weniger, z.B. 1% bei 10 mg/l im Trinkwasser. Der Rest wird über andere Lebensmittel aufgenommen. Beispielsweise sind in 1 kg Salat 4000 mg Nitrat zulässig.
Quelle: BGW Stand: Mai 2004