Was ist bei der Bauplanung zu beachten?

Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle für das Trinkwasser – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse – zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der strassenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie kostengünstig erstellt werden kann.

Wer beantragt einen Trinkwasser-Hausanschluss?

Der Trinkwasser-Hausanschluss wird vom Bauherrn beantragt. Die dafür vorgesehenen Auftragsformulare sind in unserer Geschäftsstelle erhältlich und werden auf Wunsch auch zugeschickt. Dem Antrag sind ein amtlicher Lageplan, ein Kellergrundriss mit Kennzeichung der Lage des Wasserzählers sowie ein Grundbuchauszug beizufügen.

Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme eine gewisse Bearbeitungszeit benöigt. Ersparen Sie sich und uns bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich.

Wer legt die Leitungsführung fest?

Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation legen wir gemeinsam mit Ihnen bei einem Ortstermin fest. Die Grundsätze sind unten aufgeführt.

Wer verlegt die Hausanschlussleitung?

Grundsätzlich der Zweckverband bzw. vom Zweckverband beauftragte Unternehmen. Um Kosten zu sparen können Erdarbeiten (Rohrgraben) selbstverständlich vom Bauherrn ausgeführt werden. Weiteres siehe unten.

Was gehört alles zur Trinkwasser-Hausinstallation?

Die Trinkwasser-Hausinstallation – auch Kundenanlage genannt – umfasst alle nach der Übergabestelle (Ventil vor dem Wasserzähler) im Anschlussobjekt verlegten Leitungen, sowie die eingebauten Geräte bis zur letzten Entnahmestelle. Ausgenommen hiervon ist nur der Wasserzähler, der Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens ist.

Kann die Trinkwasser-Hausinstallation in Eigenhilfe erstellt werden?

Nein! Zur Herstellung der Trinkwasser-Hausinstallation ist von Ihnen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, das im Installateurverzeichnis des Zweckverbandes eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Trinkwasser-Hausinstallation unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988) hergestellt wird.

Kann bereits während der Bauzeit Trinkwasser bezogen werden?

Ja – sofern die Hausanschlussleitung bereits ins Grundstück gelegt ist. In diesem Fall kann durch einen Vertragsinstallateur eine provisorische Entnahmestelle installiert werden. Das Bauwasser wird pauschal berechnet. Im Antrag ist der Punkt -Bauwasser wird benötigt- mit -JA- anzukreuzen. Auch nach der Verlegung der Hausanschlussleitung ins Gebäude kann Bauwasser über eine provisorische Entnahmestelle bezogen werden.

Und wann wird der Wasserzähler gesetzt?

Bevor Sie Ihr neues Haus beziehen, bitten wir Sie, sich bei uns zu melden. Der Wasserzähler wird dann durch unseren Wasserwart gesetzt.

Ist eine gemeinsame Verlegung in einem Graben möglich?

Selbstverständlich ist eine Verlegung mit anderen Versorgungsträgern (von Gas, Strom, Telefonie, usw.) möglich. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für Abstimmung und Koordination gerne zur Verfügung.

Grundlagen zur Herstellung eines Rohrgrabens:

1. Die Anschlussleitung ist geradlinig, rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf dem kürzesten Wege von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen. Zur frostfreien Verlegung ist eine Mindestüberdeckung von 1,20 m einzuhalten.

2. In der Regel gilt bei Grabearbeiten eine Breite von 70 cm. Der Rohrgraben ist in erforderlicher Breite auszuheben, das Aushubmaterial ist seitlich zu lagern, dabei muss ein Arbeitsraum von beidseitig 50 cm Breite freigehalten werden. Ab einer Tiefe von 1,25 m sind die Grabenwände abzubüschen bzw. zu verschalen. Die Grabensohle ist steinfrei einzuebnen.

3. Die Anschlussleitung muss in einer Schichtdicke von mindestens 20 cm allseitig mit Sand umgeben sein. Der restliche Rohrgraben ist mit steinfreiem Auffüllmaterial zu verfüllen und zu verdichten.

4. Bei Annäherung von Trinkwasserleitungen an Abwasserleitungen (Abstand < 1 m) dürfen Trinkwasserleitungen keinesfalls tiefer als die Abwasserleitungen liegen. Zu anderen Rohrleitungen und Kabeln darf ein Abstand der Außnflächen von 0,20 m nicht unterschritten werden. Bei Unterschreitung dieser Sicherheitsabstände müssen besondere Schutzmaßahmen (z.B. Verlegung der Trinkwasserleitung im Schutzrohr) getroffen werden.

5. Anschlussleitungen sollen nicht überbaut werden und müssen jederzeit zugänglich sein. Müssen Anschlussleitungen in Ausnahmefälen unter Gebäudeteilen (Terrassen, Treppen, Garagen, oder ähnliches) verlegt werden, so sind diese mit einem Mantelrohr zu schützen. Diese Schutzrohre sind konstruktiv so auszubilden, dass ein Austausch der Leitung mögich ist.

6. Die Anschlussleitung muss in einen frostfreien, zugänglichen Raum, Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank münden. Die Wasserzähleranlage wird im gleichen Raum installiert, in den die Einführung der Anschlussleitung erfolgt.

7. Die Herstellung der Wanddurchführung zur Verlegung von Versorgungsleitungen durch die Hauswand ist Sache des Anschlussnehmers. Sie zählen zu den baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung eines Hausanschlusses.